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Wie kann man eine Schulbefreiung schreiben?

Was man braucht: PC, Textverarbeitungsprogramm, Papier, Stift, Briefumschlag
Zeitaufwand: Einige Minuten
Schwierigkeit: Leicht
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Eine Schulbefreiung wird oftmals im schulischen Umfeld oder in der Ausbildung benötigt, um das Fehlen vom Unterricht zu begründen. Die Schulbefreiung wird in der Regel vom Erziehungsberechtigten geschrieben und unterschrieben. Volljährige Schüler und Auszubildende können sich jedoch auch selbst Schulbefreiungen schreiben.
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Die Schulbefreiung kann entweder handschriftlich oder maschinell erstellt werden. Die maschinelle Erstellung bietet den Vorteil, dass die Schulbefreiung abgespeichert und als Vorlage später wieder genutzt werden kann. Darüber hinaus vermittelt sie einen professionelleren Eindruck.
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Der Inhalt der Schulbefreiung kann weitestgehend frei gestaltet werden. Es sollten jedoch einige, grundlegende Informationen enthalten sein.
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Zunächst einmal ist der eigene Name aufzuführen, optional noch die Adresse. Dies kann auch in der Form eines Briefkopfes geschehen.
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Als Nächstes sind die Schule und der Klassenlehrer zu nennen. Je nachdem, wie umfangreich die Schulbefreiung ausfällt, sollte zudem der Schulrektor benannt werden. Da die Schulbefreiung in diesem Fall beim Schulsekretariat eingereicht wird, erleichtert dies die interne Zuordnung und beschleunigt das Genehmigungsverfahren.
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Es folgt der eigentliche Text der Schulbefreiung, eingeleitet mit einer passenden Überschrift „Schulbefreiung …“.
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Nun muss dargelegt werden, wann man fehlen wird und wieso (Beispieltext Schulbefreiung: „Hiermit möchte ich meinen Sohn vom 12.03.10 – 14.03.10 vom Unterricht befreien lassen. Grund: …“). Die Begründung sollte so umfassend wie möglich ausfallen, da die Schulbefreiung sonst unter Umständen abgelehnt wird.
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Dies noch idealerweise mit folgendem Satz ergänzen: „Ich bitte um Ihr Verständnis für diese besondere Situation.“).
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Abgeschlossen wird die Schulbefreiung mit einer passenden Grußformel und der eigenen Unterschrift. Diese muss nach dem Ausdrucken noch eigenhändig ergänzt werden, dann ist die Schulbefreiung fertig.