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Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen?

Was man braucht: Personalausweis oder Pass
Kostenpunkt: 5,00 – 15,00 Euro
Zeitaufwand: Wie man das von Ämtern so kennt, kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Nur wenn es sich um steuerfreie VorgĂ€nge handelt oder eine eindeutiger Beleg ĂŒber die Bereits getĂ€tigte Überweisung vorliegt, kann in der Regel eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung stattfinden.
Anmerkungen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Beleg des Finanzamtes, ĂŒber die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer. Diese ist beim Erwerb von bebauten oder unbebauten GrundstĂŒcken, GebĂ€uden, GebĂ€udeteilen oder Rechten an GrundstĂŒcken bzw. GebĂ€uden zahlen und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 %. Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn das Objekt in der direkten Verwandtschaft oder an den Ehepartner ĂŒbertragen wird. Zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemĂ€ĂŸ § 18 GrEStG von einem Notar bei der Grunderwerbsteuerstelle eingereicht werden. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen werden. Wie man vorgehen muss, um die besagte Bescheinigung zu beantragen, wird in den folgenden Schritten beschrieben.
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Falls der Kaufvorgang, was auch zu empfehlen ist, ĂŒber einen Notar erfolgt, ĂŒbernimmt dieser oftmals derartige aufgaben. Am besten im vornherein abklĂ€ren.
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Ansonsten ist die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zustÀndigen Finanzamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen.
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Der Antrag kann Schriftlich erfolgen. Das passende Formular kann im Internet auf der Seite des zustÀndigen Finanzamtes ausgedruckt und per Post dem Finanzamt zugesendet werden. In einigen FÀllen kann der Antrag auch direkt online erfolgen.
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Abholen muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann persönlich beim zustÀndigen Finanzamt. Dazu unbedingt einen Personalausweis oder Pass mitbringen.
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Auch eine andere Person mit der Abholung der Bescheinigung beauftragen, dazu muss von Ihnen eine schriftliche Vollmacht ausgestellt werden. Bei Abholung durch einen BevollmÀchtigten, ist ein ebenfalls IdentitÀtsnachweis der Person erforderlich.
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Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesfinanzministerium….