Was man braucht: Personalausweis oder Pass
Kostenpunkt: 5,00 – 15,00 Euro
Zeitaufwand: Wie man das von Ămtern so kennt, kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Nur wenn es sich um steuerfreie VorgĂ€nge handelt oder eine eindeutiger Beleg ĂŒber die Bereits getĂ€tigte Ăberweisung vorliegt, kann in der Regel eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung stattfinden.
Anmerkungen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Beleg des Finanzamtes, ĂŒber die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer. Diese ist beim Erwerb von bebauten oder unbebauten GrundstĂŒcken, GebĂ€uden, GebĂ€udeteilen oder Rechten an GrundstĂŒcken bzw. GebĂ€uden zahlen und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 %. Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn das Objekt in der direkten Verwandtschaft oder an den Ehepartner ĂŒbertragen wird. Zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemÀà § 18 GrEStG von einem Notar bei der Grunderwerbsteuerstelle eingereicht werden. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen werden. Wie man vorgehen muss, um die besagte Bescheinigung zu beantragen, wird in den folgenden Schritten beschrieben.
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