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Wie berechne ich eine Treppe?

Was man braucht: Taschenrechner, Bauzeichnung (Plan)
Zeitaufwand: 10 Minuten
Schwierigkeit: leicht
Anmerkungen: Grundsätzliche Kriterien zur Berechnung von Treppen sind die Art der Nutzung (Wohngebäude, öffentliches Gebäude, etc.), die Geschosshöhe, die Steigungshöhe und Auftrittsbreite. Generell besitzen Steigungshöhen sowie Auftrittsbreiten auf der Lauflinie innerhalb eines Geschosses immer die gleichen Maße. Die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sind zu beachten.
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Zunächst ist die Geschosshöhe zu ermitteln. Die Höhe ergibt sich von Oberkante Decke bis Oberkante Fußboden.
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Anschließend folgt die Ermittlung der Stufenanzahl. Hierfür sind die folgenden Werte für Steigungshöhen zu berücksichtigen: Geschosstreppen in öffentlichen Gebäude ~ 15 cm Mehrfamilienhäuser ~ 16 cm Einfamilienhäuser ~ 17-18 cm Keller und Bühnentreppen ~ 18-20 cm Die Stufenanzahl errechnet sich durch Division von Geschosshöhe (in cm) durch Steigungshöhe (in cm).
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Als nächstes wird die Steigungshöhe ermittelt, indem die Geschosshöhe durch die Stufenanzahl dividiert wird.
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Anschließend ist noch die Auftrittsbreite durch die Treppenformel zu bestimmen: 2 * Steigungshöhe + 1 * Auftrittsbreite = 63 cm – Auftrittsbreite = 63 cm – 2 * Steigungshöhe
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Beispiel: Geschosshöhe 270 cm , Steigungshöhe 18 cm 1) Stufenanzahl: 270 cm / 18 cm = 15 2) Steigungshöhe: 270 cm / 15 = 18,0 cm 3) Auftrittsbreite: 63 cm – 2 * 18 cm = 27,0 cm