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Wie kann man eine eigene Stellungnahme schreiben?

Was man braucht: Computer, Textverarbeitungssoftware, Internet, Drucker
Zeitaufwand: Etwa eine Stunde
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
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Als Erstes benötigt man ein Thema, auf dem die eigene Stellungnahme beruhen soll. Dies kann ein beliebiges Thema der Öffentlichkeit sein, beispielsweise das Rauchverbot in Restaurants oder Tempo 100 auf Autobahnen. Alternativ kann man auch Stellung nehmen auf ein behördliches Schreiben, beispielsweise Vorladungen oder Abmahnungen.
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Inhaltlich ist vorab zu klaren, für welche Zielgruppe die Stellungnahme gedacht ist. Je mehr über die Zielgruppe bekannt ist, desto gezielter kann die Stellungnahme auf diese eingehen.
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Beachtet werden sollte außerdem, dass die Stellungnahme polarisiert und einen konfrontierenden Charakter hat. Es kommt daher besonders auf die Wortwahl an, erst recht wenn es sich um Korrespondenz mit Behörden handelt.
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Die eigene Stellungnahme setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im ersten Teil ist der Sachverhalt aus der eigenen Perspektive darzustellen. Hilfreich ist es dabei, sich an den Argumenten des Textes, zu dem man Stellung nimmt, zu orientieren und diese entsprechend zu be- oder widerlegen.
5
Wichtig ist es, eigene Argumente mit Fakten zu untermauern. Je solider die eigene Argumentationsgrundlage, desto schwieriger ist es, dieser nicht zu folgen beziehungsweise sie zu widerlegen. Bei komplexen Themen empfiehlt es sich daher, zusätzliche Recherchen zum Thema durchzuführen, beispielsweise mithilfe des Internets.
6
Die Stellungnahme sollte immer auf sachlicher Ebene argumentieren. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn auf aggressive Schreiben Stellung genommen werden soll. Je sachlicher und neutraler eine Stellungnahme verfasst ist, desto weniger Angriffspotenzial findet sich auf emotionaler Ebene.
7
Im zweiten Abschnitt werden mögliche Konsequenzen oder Folgen aus dem Sachverhalt dargestellt. Hier ist ebenfalls auf eine sachliche Schreibweise zu achten und entsprechend dem Thema zu verfahren.
8
Ist die eigene Stellungnahme fertiggestellt, sollte sie vor dem Versenden noch einmal korrekturgelesen werden.