Kategorien
Top Anleitungen

Wie kann ich einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen?

Was man braucht: Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zur IdentitÀtsfeststellung
Anmerkungen: Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland eine versicherungspflichtige Arbeit ausĂŒbt, benötigt einen Sozialversicherungsausweis. Dies ist der Fall, wenn ein Beitrag fĂŒr Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gezahlt werden muss. Einen Sozialversichungausweis erhĂ€lt aber jeder, der zum ersten mal eine BeschĂ€ftigung annimmt, auch einen Mini-Job. Man muss diesen nicht persönlich beantragen, sondern wird nach der Meldung des Arbeitgebers von der Krankenkasse oder Mini-Job-Zentrale erldigt.
1
Falls man seinen Sozialversicherungsausweis verloren hat, kann man diesen bei der zustÀndigen Krankenkasse beantragen. In AusnahmefÀllen kann der Antrag direkt beim RentenversicherungtrÀger gestellt werden.
2
Zur Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich: Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zur IdentitÀtsfeststellung.
3
Wichtig! Unbrauchbare oder weitere Sozialversicherungsausweise sind bei Neuausstellung zurĂŒckzugeben. Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von Ihnen selbst neu beantragt werden.
4
Ohne Antrag wird eine Neuausstellung nur vorgenommen, wenn sich die Versicherungsnummer, der Familien- oder Vorname geÀndert haben. Sollten Sie diesen nicht binnen 4 Wochen bekommen haben, so ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse oder beim RentenversicherungstrÀger vorzunehmen.
5
Die Sozialversichungsnummer bleibt trozallem das ganze Leben ĂŒber die gleiche. Die darin enthaltenen Initialien bleiben die, des Geburtsnamens!
6
NĂ€here AuskĂŒnfte sowie Telefon-Nummern erhalten Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicher…
7
Zum Schluss ist noch zu sagen, dass in einigen GeschĂ€ftbereichen bis zum 31.12.2008 in den Ausweis ein Passfoto einklebt und dieser wĂ€hrend der Arbeit bei sich gefĂŒhrt werden musste. Z. B. im Baugewerbe, in Schaustellerbetrieben, in der GebĂ€udereinigung, Gastronmie sowie in der Personen- und GĂŒterbeförderung. Sei dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr der Fall.