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Wie bekomme ich Wohngeld?

Was man braucht: Stift, Briefumschlag, Briefmarke, PC, Drucker
Kostenpunkt: 55 Cent
Zeitaufwand: 30 Minuten
Schwierigkeit: sehr leicht
Anmerkungen: fĂŒr eine alleinstehende Person

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Zuerst ist zu prĂŒfen, ob man ĂŒberhaupt berechtigt ist, Wohngeld zu empfangen. Trifft einer der folgenden Punkte zu, so ist man NICHT berechtigt, Wohngeld zu beantragen: Man ist EmpfĂ€nger von (1) Arbeitslosengeld II Sozialgeld (2) Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsunfĂ€higkeit (3) Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (4) ergĂ€nzenden Leistungen des Lebensunterhaltes (5) Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

2
Triftt keiner dieser Punkte auf Sie zu, sind Sie berechtigt, Wohngeld zu beantragen!

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Wie sicher kann man jedoch sein, dass der Antrag auch bewilligt wird? Ob und in welcher Höhe man Anspruch auf Wohngeld hat, hÀngt ab von: (1) der Zahl der Familienmitgliedern, die zum Haushalt gehören und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind (2)des Gesamteinkommens sowie (3) der Höhe der zuschussfÀhigen Miete

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Und wie lange wird das Wohngeld nach Bewilligung gezahlt? Genau 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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Hat man nun all diese Schritte durchgearbeitet, druckt man sich – beispielsweise auf www.wohngeldantrag.de das Antragsformular aus, fĂŒllt dieses aus und schickt dieses an die zustĂ€ndige Wohngeldstelle. Nach geraumer Zeit bekommt man von der Wohngeldstelle Post, in der dem Antragssteller mitgeteilt wird, ob der Antrag bewilligt ist, oder nicht!